Hinweisgeberschutz und Rechte Betroffener
Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße in Unternehmen oder Organisationen aufmerksam machen. Hinweisgeber können Verstöße anonym oder offen melden, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Die Meldungen werden vertraulich behandelt und dürfen nur von autorisierten Stellen geprüft werden.Auch betroffene Personen haben Rechte:Wenn eine Meldung sie betrifft, haben sie Anspruch auf ein faires Verfahren, das die Unschuldsvermutung wahrt. Sie dürfen sich zu den Vorwürfen äußern und haben das Recht auf Einsicht in relevante Informationen, soweit dies mit dem Schutz des Hinweisgebers vereinbar ist. Persönlichkeitsrechte und Datenschutz werden dabei streng gewahrt.Das Ziel ist ein ausgewogenes Verfahren, das sowohl Hinweisgeber schützt als auch die Rechte der betroffenen Personen respektiert.
Anonyme Meldungen an: whistleblower@aurich-textilien.de